Das Wichtigste in Kürze
Die Kennzeichnungspflicht ist Teil der EU-KI-Verordnung und trifft praktisch jedes Unternehmen, das KI-Inhalte veröffentlicht — unabhängig von Branche oder Größe.
Was muss gekennzeichnet werden?
Die Pflicht unterscheidet vier Fallgruppen. Entscheidend ist jeweils, ob ein Inhalt eine echte Realität vortäuschen könnte oder öffentliches Vertrauen berührt.
Deepfakes
KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte, die Personen, Gegenstände, Orte oder Ereignisse täuschend echt nachbilden und als authentisch erscheinen könnten.
- Betrifft eine veränderte oder erfundene Realität, nicht bloße technische Optimierung
- Standardbearbeitung wie Belichtung, Rauschunterdrückung oder Retusche fällt nicht darunter
Öffentlichkeitsrelevante KI-Texte
Zeitungsartikel, Pressemitteilungen und wissenschaftliche Texte, die mit KI erstellt wurden.
- Entfällt, wenn ein Mensch den Text vor Veröffentlichung redaktionell prüft und freigibt
- Produktbeschreibungen und klassische Werbetexte sind ausgenommen
KI-Chatbots
Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI und nicht mit einem Menschen kommunizieren.
- Hinweis muss vor oder zu Beginn der Interaktion sichtbar sein
Künstlerische & fiktionale Werke
Für erkennbar kreative Inhalte gelten abgeschwächte Anforderungen.
- Eine „angemessene Offenlegung“ genügt, etwa im Abspann
- Sie darf den Werkgenuss nicht wesentlich stören
Betreiber oder Anbieter?
Die konkreten Pflichten hängen davon ab, ob ein Unternehmen bestehende KI-Systeme lediglich nutzt oder eigene KI-Systeme entwickelt und bereitstellt.
KI-Betreiber
Nutzt bestehende KI-Systeme (der übliche Fall für die meisten Unternehmen)
- Deepfakes visuell, eindeutig und barrierefrei kennzeichnen
- Öffentlichkeitsrelevante KI-Texte ohne Vorprüfung kennzeichnen
- Chatbot-Nutzer über die KI-Kommunikation informieren
KI-Anbieter
Entwickelt oder betreibt eigene KI-Systeme, die andere nutzen
- Maschinenlesbare Kennzeichnung für alle KI-Outputs erforderlich
- Technisch etwa über C2PA-Metadaten, unsichtbare Wasserzeichen oder IPTC-Header
- Systeme von vor dem 2.8.2026 dürfen bis zum 2.12.2026 nachgerüstet werden
Praxisbeispiele: kennzeichnungspflichtig oder nicht?
Grundregel: Wirkt ein Inhalt wie echte Aufnahme und ist die dargestellte Realität verändert oder erfunden, muss gekennzeichnet werden.
Personen
Realistisches KI-Foto einer Person, das wie echte Fotografie wirkt
Offensichtlicher Comic- oder Cartoon-Stil
Gegenstände
KI-Schadensfoto eines Fahrzeugs, das als Versicherungsbeweis dienen könnte
Stilisiertes 3D-Produktbild im Onlineshop
Ereignisse
„Nachrichtenfoto" einer Explosion, die nie stattgefunden hat
Cartoon-Illustration eines historischen Ereignisses
Orte
KI-Bild eines realen Platzes, das wie echte Fotografie wirkt
Fiktive Zukunftsstadt ohne Bezug zu einem realen Ort
Kennzeichnung richtig platzieren
Eine pauschale Erwähnung im allgemeinen Disclaimer reicht nicht — die Kennzeichnung muss direkt am Inhalt sichtbar sein und dort bleiben, auch wenn geteilt oder heruntergeladen wird.
| Inhaltstyp | Platzierung |
|---|---|
| Texte | Am Anfang oder über dem Text, nahe der Überschrift. Bei teilweise KI-generierten Texten: im betreffenden Abschnitt. |
| Bilder | Fest in das Bild eingebettet, feste Position, guter Kontrast, screenshot-resistent. |
| Videos | Bei Live-Videos durchgehend sichtbar; bei aufgezeichneten Videos am Anfang oder im Abspann. |
| Audio | Einspieler vor Beginn der Wiedergabe oder Hinweis in den Metadaten. |
| Chatbots | Prominent im Chat-Widget oder auf der Profilkarte des Avatars. |
Eine bestimmte Wortwahl ist nicht vorgeschrieben — entscheidend ist, dass die Kennzeichnung eindeutig, barrierefrei lesbar und für Screenreader zugänglich ist. Die EU-Kommission stellt optionale, kostenlose Icons als SVG/PNG bereit.
Zusätzlicher rechtlicher Kontext
Die Kennzeichnungspflicht steht nicht isoliert — sie überschneidet sich mit Wettbewerbsrecht, Plattformregeln und Urheberrecht.
Wettbewerbsrecht
Ungekennzeichnete KI-Inhalte in der Werbung können abmahnfähig sein, insbesondere wenn Produkte oder Räumlichkeiten dadurch vorteilhafter dargestellt werden als in Wirklichkeit. Mitbewerber und bestimmte Verbände sind zur Abmahnung befugt.
Social-Media-Plattformen
YouTube, Instagram und TikTok haben eigene, zusätzliche Kennzeichnungspflichten für KI-Modelle, KI-Influencer, Social Bots und automatisierte Inhalte. Plattformregeln ersetzen die gesetzliche Pflicht nicht, sondern ergänzen sie.
Urheberrecht & Einwilligung
Für KI-generierte Bilder oder Videos realer Personen ist bei substantiellen Änderungen eine Einwilligung nötig. Rein KI-generierte Inhalte sind zwar meist nicht selbst urheberrechtlich geschützt, können aber fremde Rechte verletzen.
KI-Halluzinationen
Fehlerhafte, erfundene Fakten in KI-generierten Texten können ebenfalls abmahnfähig sein — eine sorgfältige menschliche Prüfung vor Veröffentlichung reduziert dieses Risiko zusätzlich zur Kennzeichnungsfrage.
Sanktionen bei Verstößen
Bußgelder drohen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU und Kleinstunternehmen sieht der Digital Omnibus reduzierte Sätze vor, der wirtschaftliche und reputative Schaden bleibt aber bestehen. Hinzu kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände.
Prüfcheckliste für Unternehmen
Zum Abhaken für die interne Vorbereitung. Der Status wird nur lokal in dieser Ansicht gespeichert.
Vorbereitung
0 / 3 erledigtImplementierung
0 / 4 erledigtQualitätssicherung
0 / 4 erledigtHäufig gestellte Fragen
Muss ich alle KI-Inhalte kennzeichnen?
Nein. Kennzeichnungspflichtig sind nur Deepfakes sowie Texte von öffentlichem Interesse, die nicht vor Veröffentlichung redaktionell geprüft wurden.
Gilt die Pflicht auch für Kleinstunternehmen?
Ja, die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, sobald KI-Inhalte eingesetzt werden.
Was gilt, wenn ich einen Text vorher selbst prüfe?
Übernimmt ein Mensch die redaktionelle Verantwortung und prüft den Text vor Veröffentlichung, entfällt die Kennzeichnungspflicht für diesen Text.
Muss ich die EU-Icons verwenden?
Nein, ihre Nutzung ist optional. Entscheidend ist eine klare, eindeutige eigene Formulierung.
Zählen technische Bearbeitungen wie Rauschunterdrückung als Deepfake?
Nein. Standardretusche ist ausgenommen — kennzeichnungspflichtig sind nur substantielle Veränderungen der dargestellten Realität.
Wie ist es bei KI-Avataren echter Personen?
Erkennbare Comic- oder Illustrationsstile benötigen keine Kennzeichnung. Bei verwechslungsfähiger Ähnlichkeit mit einer echten Person muss gekennzeichnet und über die KI-Kommunikation informiert werden.
Gilt die Pflicht auch im B2B-Bereich?
Ja, sie gilt gegenüber natürlichen und juristischen Personen gleichermaßen.