Compliance-Leitfaden · KI-Verordnung (EU AI Act)

KI-Kennzeichnungspflicht für Unternehmer

Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen bestimmte KI-generierte Inhalte kennzeichnen. Dieser Leitfaden fasst zusammen, wen die Pflicht betrifft, was konkret zu kennzeichnen ist und wie eine rechtssichere Umsetzung aussieht.

2. Aug 2026Stichtag Kennzeichnungspflicht
15 Mio. € / 3 %maximales Bußgeld
alle GrößenGeltung unabhängig von Unternehmensgröße
2. Dez 2026Nachrüstfrist für KI-Anbieter

Das Wichtigste in Kürze

Die Kennzeichnungspflicht ist Teil der EU-KI-Verordnung und trifft praktisch jedes Unternehmen, das KI-Inhalte veröffentlicht — unabhängig von Branche oder Größe.

2. Aug 2026
Kennzeichnungspflicht tritt in Kraft
Deepfakes & Texte
Betroffene Inhaltsarten mit öffentlichem Interesse
Alle Unternehmen
Keine Ausnahme für Kleinst­unternehmen
15 Mio. € / 3 %
Bußgeldrahmen vom weltweiten Jahresumsatz

Was muss gekennzeichnet werden?

Die Pflicht unterscheidet vier Fallgruppen. Entscheidend ist jeweils, ob ein Inhalt eine echte Realität vortäuschen könnte oder öffentliches Vertrauen berührt.

Deepfakes

KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte, die Personen, Gegenstände, Orte oder Ereignisse täuschend echt nachbilden und als authentisch erscheinen könnten.

  • Betrifft eine veränderte oder erfundene Realität, nicht bloße technische Optimierung
  • Standardbearbeitung wie Belichtung, Rauschunterdrückung oder Retusche fällt nicht darunter

Öffentlichkeitsrelevante KI-Texte

Zeitungsartikel, Pressemitteilungen und wissenschaftliche Texte, die mit KI erstellt wurden.

  • Entfällt, wenn ein Mensch den Text vor Veröffentlichung redaktionell prüft und freigibt
  • Produktbeschreibungen und klassische Werbetexte sind ausgenommen

KI-Chatbots

Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI und nicht mit einem Menschen kommunizieren.

  • Hinweis muss vor oder zu Beginn der Interaktion sichtbar sein

Künstlerische & fiktionale Werke

Für erkennbar kreative Inhalte gelten abgeschwächte Anforderungen.

  • Eine „angemessene Offenlegung“ genügt, etwa im Abspann
  • Sie darf den Werkgenuss nicht wesentlich stören

Betreiber oder Anbieter?

Die konkreten Pflichten hängen davon ab, ob ein Unternehmen bestehende KI-Systeme lediglich nutzt oder eigene KI-Systeme entwickelt und bereitstellt.

KI-Betreiber

Nutzt bestehende KI-Systeme (der übliche Fall für die meisten Unternehmen)

  • Deepfakes visuell, eindeutig und barrierefrei kennzeichnen
  • Öffentlichkeitsrelevante KI-Texte ohne Vorprüfung kennzeichnen
  • Chatbot-Nutzer über die KI-Kommunikation informieren

KI-Anbieter

Entwickelt oder betreibt eigene KI-Systeme, die andere nutzen

  • Maschinenlesbare Kennzeichnung für alle KI-Outputs erforderlich
  • Technisch etwa über C2PA-Metadaten, unsichtbare Wasserzeichen oder IPTC-Header
  • Systeme von vor dem 2.8.2026 dürfen bis zum 2.12.2026 nachgerüstet werden

Praxisbeispiele: kennzeichnungspflichtig oder nicht?

Grundregel: Wirkt ein Inhalt wie echte Aufnahme und ist die dargestellte Realität verändert oder erfunden, muss gekennzeichnet werden.

Personen

Pflicht

Realistisches KI-Foto einer Person, das wie echte Fotografie wirkt

Frei

Offensichtlicher Comic- oder Cartoon-Stil

Gegenstände

Pflicht

KI-Schadensfoto eines Fahrzeugs, das als Versicherungsbeweis dienen könnte

Frei

Stilisiertes 3D-Produktbild im Onlineshop

Ereignisse

Pflicht

„Nachrichtenfoto" einer Explosion, die nie stattgefunden hat

Frei

Cartoon-Illustration eines historischen Ereignisses

Orte

Pflicht

KI-Bild eines realen Platzes, das wie echte Fotografie wirkt

Frei

Fiktive Zukunftsstadt ohne Bezug zu einem realen Ort

Kennzeichnung richtig platzieren

Eine pauschale Erwähnung im allgemeinen Disclaimer reicht nicht — die Kennzeichnung muss direkt am Inhalt sichtbar sein und dort bleiben, auch wenn geteilt oder heruntergeladen wird.

InhaltstypPlatzierung
TexteAm Anfang oder über dem Text, nahe der Überschrift. Bei teilweise KI-generierten Texten: im betreffenden Abschnitt.
BilderFest in das Bild eingebettet, feste Position, guter Kontrast, screenshot-resistent.
VideosBei Live-Videos durchgehend sichtbar; bei aufgezeichneten Videos am Anfang oder im Abspann.
AudioEinspieler vor Beginn der Wiedergabe oder Hinweis in den Metadaten.
ChatbotsProminent im Chat-Widget oder auf der Profilkarte des Avatars.
„Dieser Inhalt wurde mit KI generiert“ „KI-generiert“ einfache Sprache statt „AI-generiert“

Eine bestimmte Wortwahl ist nicht vorgeschrieben — entscheidend ist, dass die Kennzeichnung eindeutig, barrierefrei lesbar und für Screenreader zugänglich ist. Die EU-Kommission stellt optionale, kostenlose Icons als SVG/PNG bereit.

Zusätzlicher rechtlicher Kontext

Die Kennzeichnungspflicht steht nicht isoliert — sie überschneidet sich mit Wettbewerbsrecht, Plattformregeln und Urheberrecht.

Wettbewerbsrecht

Ungekennzeichnete KI-Inhalte in der Werbung können abmahnfähig sein, insbesondere wenn Produkte oder Räumlichkeiten dadurch vorteilhafter dargestellt werden als in Wirklichkeit. Mitbewerber und bestimmte Verbände sind zur Abmahnung befugt.

Social-Media-Plattformen

YouTube, Instagram und TikTok haben eigene, zusätzliche Kennzeichnungspflichten für KI-Modelle, KI-Influencer, Social Bots und automatisierte Inhalte. Plattformregeln ersetzen die gesetzliche Pflicht nicht, sondern ergänzen sie.

Urheberrecht & Einwilligung

Für KI-generierte Bilder oder Videos realer Personen ist bei substantiellen Änderungen eine Einwilligung nötig. Rein KI-generierte Inhalte sind zwar meist nicht selbst urheberrechtlich geschützt, können aber fremde Rechte verletzen.

KI-Halluzinationen

Fehlerhafte, erfundene Fakten in KI-generierten Texten können ebenfalls abmahnfähig sein — eine sorgfältige menschliche Prüfung vor Veröffentlichung reduziert dieses Risiko zusätzlich zur Kennzeichnungsfrage.

Sanktionen bei Verstößen

15 Mio. €
3 %

Bußgelder drohen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU und Kleinstunternehmen sieht der Digital Omnibus reduzierte Sätze vor, der wirtschaftliche und reputative Schaden bleibt aber bestehen. Hinzu kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände.

Prüfcheckliste für Unternehmen

Zum Abhaken für die interne Vorbereitung. Der Status wird nur lokal in dieser Ansicht gespeichert.

Vorbereitung

0 / 3 erledigt

Implementierung

0 / 4 erledigt

Qualitätssicherung

0 / 4 erledigt

Häufig gestellte Fragen

Muss ich alle KI-Inhalte kennzeichnen?

Nein. Kennzeichnungspflichtig sind nur Deepfakes sowie Texte von öffentlichem Interesse, die nicht vor Veröffentlichung redaktionell geprüft wurden.

Gilt die Pflicht auch für Kleinstunternehmen?

Ja, die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, sobald KI-Inhalte eingesetzt werden.

Was gilt, wenn ich einen Text vorher selbst prüfe?

Übernimmt ein Mensch die redaktionelle Verantwortung und prüft den Text vor Veröffentlichung, entfällt die Kennzeichnungspflicht für diesen Text.

Muss ich die EU-Icons verwenden?

Nein, ihre Nutzung ist optional. Entscheidend ist eine klare, eindeutige eigene Formulierung.

Zählen technische Bearbeitungen wie Rauschunterdrückung als Deepfake?

Nein. Standardretusche ist ausgenommen — kennzeichnungspflichtig sind nur substantielle Veränderungen der dargestellten Realität.

Wie ist es bei KI-Avataren echter Personen?

Erkennbare Comic- oder Illustrationsstile benötigen keine Kennzeichnung. Bei verwechslungsfähiger Ähnlichkeit mit einer echten Person muss gekennzeichnet und über die KI-Kommunikation informiert werden.

Gilt die Pflicht auch im B2B-Bereich?

Ja, sie gilt gegenüber natürlichen und juristischen Personen gleichermaßen.